Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen
APG NRW§ 20 Bericht der Landesregierung zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026
Das für die Altenpolitik zuständige Ministerium erarbeitet und veröffentlicht einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht als Gesamtanalyse zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen. Dieser dient zugleich als Planungsgrundlage für den Landesförderplan nach § 19.
Teil 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen